Schulbegleitung
Schulbegleitung
Lernen gemeinsam erleichtern
Unsere ZM Integrationskräfte begleiten mit viel Geduld junge Menschen in der Schule, um Nachteile auszugleichen und zu unterstützen.
Wenn junge Menschen einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der nicht durch das Lehrpersonal der Schule erbracht werden kann, kann über eine Schulbegleitung nachgedacht werden.
Der Anspruch auf Schulbegleitung wird im Eingliederungshilferecht geregelt (SGB IX).
Schulbegleitung beantragen:
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Diagnose. Das bedeutet Sie sollten frühzeitig einen Facharzt aufsuchen.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim Landratsamt oder ggf. Jugendamt gestellt.
Das ZM unterstützt Sie hierbei gerne in einem kostenlosen Gespräch.
Kontakt
Kontaktieren Sie direkt die zuständige ZM Heldin für Erstgespräche des Bereichs ZM Inklusion:
Tel.: +49 (0) 7951 / 48 32 - 451